Raumordnungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das für die meisten Bürger eher im Hintergrund existiert. Erst bei Umwidmung von Flächen kommt man damit in Berührung. Raumordnung und -planung werden in Österreich von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden wahrgenommen. Landesgesetze bilden die gesetzliche Grundlage für die örtliche und überörtliche Raumordnung und -planung. Gemäß § 33 TROG (Tiroler Raumordnungsgesetz) haben
die Gemeinden die Ziele der örtlichen Raumordnung zu verwirklichen. Der Raumordnungsvertrag (ROV) bietet dafür das notwendige Instrument. Der ROV ist ein Vertrag zwischen einer Gemeinde und dem Grundstückseigentümer. Bei Abschluss von Verträgen sind die Grundeigentümer, soweit diese sich in einer vergleichbaren räumlichen Lage befinden, von der Gemeinde gleich zu behandeln.
Das Raumordnungskonzept wird alle 10 Jahre fortgeschrieben. Auf Antrag oder auch von Seiten der Behörde werden Grundstücke bewertet und beurteilt, wie diese zukünftig genutzt werden können. Wird ein Grundstück z.B. in das Konzept aufgenommen, so kann es in weiterer Folge dem zugedachten Zweck zugeführt werden. Damit dies auch sichergestellt ist, wird ein ROV abgeschlossen. ROV werden im Kontext mit den Flächenwidmungs- und/oder Bebauungsplänen abgeschlossen.
§ 33 TROG beschreibt klar, welche Inhalte ein ROV haben kann. Die Gemeinde kann selbst bestimmen, welche Inhalte umgesetzt werden. Daher gibt es womöglich unterschiedliche ROV je Gemeinde. Einen Mustervertrag findet man online auf der Gemeindeseite oder bekommt man direkt von der Gemeinde. Individuelle Anpassungen und Ergänzungen werden fallspezifisch eingearbeitet. Standardmäßig ist bei den ROV gerade in Tirol vermerkt, dass kein Freizeitwohnsitz geschaffen und dass das Grundstück auch nicht zu Spekulationszwecken gekauft (wenn es noch nicht im Eigentum des Bauwerbers ist) oder bebaut werden darf. Dafür sehen die Gemeinden mit Fristen zwischen 20 und 30 Jahren ein quasi Verkaufsverbot vor, da das errichtete Gebäude nur für den Eigenbedarf oder für die Familie verwendet werden darf. Wird das Objekt trotzdem verkauft, dann nur zu fest vorgeschriebenen, eher niedrig angesetzten Preisen, wobei sich die Gemeinde meist zusätzlich ein Vorkaufsrecht einräumen lässt. Auch ein Zeitplan für die Einreichung des Bauansuchens und die Bebauung wird oft vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlung sind manchmal Konventionalstrafen vorgesehen.
Zu Fragen rund um das Thema Verträge im Allgemeinen und Raumordnungsverträgen im Speziellen wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Advocatur Böhler.
Advocatur Böhler
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