Der Kauf einer Liegenschaft soll wohl bedacht sein. Von Schnellschüssen ist abzuraten,­ selbst wenn Sie zu einer schnellen Entscheidung gedrängt werden. Nehmen Sie sich Zeit, denn nur wer gut plant, kauft gut ein.
Wichtig ist, den Bedarf zu analysieren. Was wird wirklich benötigt? Künftige Familienplanung ist zu berücksichtigen. Damit kommt die Lage der Liegenschaft ins Spiel. Diese bestimmt zusätzlich den Preis. Informieren Sie sich über den Marktpreis. Es muss nicht teuer gekauft werden, verhandeln ist oft möglich.
Die Setzung eines Budget­limits ist essentiell. Das darf nicht nur den Kaufpreis umfassen. Es kommen jedenfalls noch 4,6 % an Nebengebühren (Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr) hinzu. Wenn der Kauf nur mit Bankfinanzierung möglich ist und das Pfandrecht im Grundbuch eingetragen wird, dann fallen weitere 1,2 % vom Kaufpreis an. Auch arbeitet der Rechtsanwalt, der Ihnen den Kaufvertrag erstellt, nicht gratis – vereinbaren Sie hier vorab eine Pauschale betreffend Honorar (Barauslagen kommen hinzu). Weiters fallen Beglaubigungskosten an. Eventuell ist ein Makler im Spiel, der eine Provision für die Vermittlung haben möchte. All dies sind Kosten, die Sie bei der Kaufentscheidung berücksichtigen müssen.
Wenn Sie Ihre Traumliegenschaft gefunden haben, der Preis stimmt, dieser sich mit Ihrem Budget deckt, dann muss nur noch das Kaufanbot unterfertigt werden – über­eilen Sie dennoch nichts.
Vor Abgabe einer Unterschrift müssen Sie jedenfalls mit der Bank die Frage der Finanzierung abklären. Unterschreiben Sie keinesfalls das Kaufanbot oder gar den Kaufvertrag, bevor die Finanzierung nicht schriftlich bestätigt wurde bzw. unterschreiben Sie nur unter der Bedingung, dass die Finanzierungszusage erfolgt. Andernfalls kann dies fatale finanzielle Folgen für Sie haben.
Bestenfalls lassen Sie bereits das Kaufanbot vor Unterschrift durch den von Ihnen gewählten Vertragserrichter­ überprüfen. Dieser kann für Sie weitere rechtliche Aspekte, wie Grundbuchstand, Denkmalschutz, Lasten, darf das Grundstück bebaut werden etc., überprüfen. Wichtig ist auch, dass Sie die Liegenschaft persönlich besichtigen. Sollte die Liegenschaft mit einem älteren Objekt bebaut sein, so ist es allenfalls ratsam, einen Fachmann beizuziehen, der die Bausubstanz überprüft.
Beim Kauf einer Liegenschaft gibt es viele Dinge zu berücksichtigen, an die man oft nicht denkt. Bei Ihrer Entscheidung zum Kauf und der Verfassung des Kaufvertrages unterstützt Sie gerne die Advocatur ­Böhler.

 

Advocatur Böhler
Dr. Theresa Böhler
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