Gesetze und Bestimmungen rund ums Bauen und um Grundflächen sind länderspezifisch. Daher bezieht sich dieser Artikel auf Tirol. Überschneidungen mit anderen Bundesländern sind aber nicht ausgeschlossen.
Um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus überhaupt bauen zu können, braucht es in erster Linie ein Grundstück. Allerdings kann nicht jede Grünfläche einfach so bebaut werden. Nur auf einem Grundstück mit entsprechender Flächenwidmung darf man bauen. Wie ein Grundstück gewidmet ist, kann in Tirol über das TIRIS (Tiroler Rauminformationssystem) abgefragt werden. Auf Bauland darf ein Gebäude errichtet werden, im Freiland hingegen nicht. Jedoch besteht die Möglichkeit, Freiland auf Antrag in Bauland umzuwidmen. Alle zehn Jahre wird in einer Gemeinde das Raumordnungskonzept fortgeschrieben, im Zuge dessen kann ein solcher Antrag vom Grundstückseigentümer gestellt werden. Da es gerade in Tirol sehr viele Altwidmungen gibt – also als Bauland gewidmete Flächen, die unbebaut sind – werden Neuwidmungen nur noch bei Bedarf und unter entsprechenden Auflagen vorgenommen.
Wird ein Antrag auf Umwidmung gestellt und ist der Raumplaner der Meinung, dieses Grundstück ist für eine Umwidmung geeignet, dann kann es in das neue Konzept aufgenommen werden, manchmal unter der Maßgabe, dass das Grundstück nur für bestimmte Zwecke (zB. sozialer Wohnbau) oder für eine bestimmte Personengruppe (z.B. Ortsansässige, wohnbauförderungswürdige Personen, etc.) Verwendung findet. Auch sehen Gemeinden bei Neuwidmungen mittlerweile vor, dass die Kaufinteressenten zusätzlich zum Kaufvertrag (KV) auch einen Raumordnungsvertrag (ROV) mit der Gemeinde abschließen müssen. Jede Gemeinde verfolgt mit dem ROV ihre eigenen Zwecke, weshalb die Inhalte des Vertrages von Ort zu Ort unterschiedlich sein können. Ohne ROV kommt es zu keiner Umwidmung. Über Sinn und Inhalt eines ROV erfolgt ein gesonderter Beitrag.
Da ein endgültiges Umwidmungsverfahren längere Zeit in Anspruch nimmt und einige Genehmigungen dazu notwendig sind, allerdings der KV schon vorab unterschrieben sein muss, ist es wichtig, dass der KV entsprechend angepasst verfasst ist.
Die Advocatur Böhler unterstützt Sie gerne im Umwidmungsverfahren und bei der Erstellung eines individuellen Kaufvertrages und klärt Sie über den Inhalt eines Raumordnungsvertrages auf.
Advocatur Böhler
Dr. Theresa Böhler
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